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„Begleitetes Fahren ab 17“

Vorraussetzung für das begleitende Fahren ab 17 ist, dass bei jeder Autofahrt ein Erwachsener im Mindestalter von 30 Jahren anwesend ist. Dieser muss seit mind. fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein uns darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister ausweisen.

Das begleitende Fahren ab 17 hat viele Vorteile. Zum Beispiel erhältst Du automatisch auch die Fahrerlaubnis der Klassen M, L und S. Dementsprechend könnt Ihr mit 17 sofort 50er Roller, 50er Quadt oder einen kleinen Traktor fahren.
Außerdem wird durch das Autofahren mit einer Begleitperson das Unfallrisiko erheblich reduziert.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Thema, stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Führerschein Klasse BE

Ausbildung für die Mitführung eines Anhängers über 750kg bzw. für Gespanne (PKW und Anhänger) mit einem Gesamtgewicht über 3,5t.

 
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